Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

Das Fundament der Burgergemeinde Biel wird einerseits durch die Burgerschaft und andererseits durch den Grundbesitz gebildet.

Die Burgergemeinde setzt sich auf Behördenebene aus der Burgergemeindeversammlung als oberstes Organ, dem Burgerrat sowie der Sozialbehörde zusammen. Der operative Kern ist der vor über 175 Jahren gegründete Forstbetrieb. Die Burgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine Personalgemeinde, der bestimmte Personen angehören.

Im Gegensatz dazu sind Einwohnergemeinden sogenannte Territorialgemeinden. Die Burgergemeinde verfügt weder über ein öffentlich-rechtliches Territorium noch über eine Steuerhoheit, sie ist jedoch steuerpflichtig.