Strategie und Kontrolle

Der Burgerrat legt die strategische Ausrichtung der Burgergemeinde fest und übernimmt die Kontrollfunktion des operativen Betriebes.

Der Burgerrat vertritt die Burgergemeinde nach aussen und besorgt alle ihm übertragenen Geschäfte. In erster Linie ist der Burgerrat für die strategische Ausrichtung der Burgergemeinde zuständig. Zudem übernimmt er die Kontrollfunktion des operativen Betriebes, analog eines Verwaltungsrates in der Privatwirtschaft.

Der Burgerrat besteht aus dem Präsidenten und vier Mitgliedern. Die Mitglieder des Burgerrates werden durch die Burgergemeindeversammlung gewählt. Eine Amtsperiode umfasst 4 Jahren. Zudem besteht eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren.