Was Sie schon immer über die Burgergemeinde wissen wollten

Wie unterscheidet sich eine Burgergemeinde von einer Einwohnergemeinde?
Eine Burgergemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine Personalgemeinde, der bestimmte Personen angehören. Im Gegensatz dazu sind Einwohnergemeinden sogenannte Territorialgemeinden. Die Burgergemeinde verfügt weder über ein öffentlich-rechtliches Territorium noch über eine Steuerhoheit, ist jedoch steuerpflichtig.

Wie kam es zu den Burgergemeinden?
Das frühe Mittelalter verhalf nur wenigen Menschen zu Besitz und Macht. Die meisten Menschen führten ein Leben als Untertan mit viel mehr Pflichten als Rechten. Sie konnten nur zusammen mit anderen ihr Dasein sichern. Deshalb schlossen sie sich zu Notgemeinschaften, den sogenannten Markgenossenschaften zusammen. Die Markgenossenschaft wahrte die wirtschaftlichen Interessen sowohl der Gesamtheit als auch der einzelnen Genossen. An der Wende des 12. zum 13. Jahrhundert traten Burgergemeinden an die Stelle der Markgenossenschaften. Bis zur Französischen Revolution im 19. Jahrhundert waren dies die einzigen Kommunalwesen.

Wissenswertes aus der Geschichte der Burgergemeinde Biel!
1798 zogen die Franzosen in die Stadt Biel ein und die burgerlichen Güter wurden verteilt. Der Wiener Kongress 1815 setzte die Munizipalrechte in Biel wieder ein. Um 1830 wurden in der ganzen Schweiz Einwohnergemeinden geschaffen, als Folge davon ersetzte nun auch in Biel ab 1832 der Einwohnergemeinderat die burgerliche Stadtbehörde.

Wie wird man Burgerin oder Burger?
Zur Burgergemeinde Biel gehört man durch Abstammung. Wer den Bestimmungen des Einburgerungsreglementes entspricht, kann jedoch mit einem Gesuch auch beim Burgerrat um die Aufnahme in die Burgergemeinde Biel ersuchen. Über die Aufnahme entscheidet die Burgergemeindeversammlung.

Welche Rechte hat man als Burgerin oder Burger?
Sämtliche Bieler Burgerinnen und Burger mit Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Biel-Bienne, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben sind stimm- und wahlberechtigt. Auf Antrag hin sind auch die in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten und im Stimmregister eingetragenen Bieler Burgerinnen und Burger stimm- und wahlberechtigt. Diese treffen sich zu mindestens zwei Burgergemeindeversammlungen im Jahr. Gegenwärtig sind rund 450 Personen im Stimmregister der Burgergemeinde Biel eingetragen.
Die Zugehörigkeit zur Burgergemeinde hat einen ideellen Charakter: Die Burgerinnen und Burger setzen sich für die Region gemeinsam ein, indem sie Werte erhalten und mit der ihr anvertrauten Natur nachhaltig umgehen; auch pflegen sie die eigene Geschichte. Finanziell ist der "Nutzen" heutzutage nicht gross: Zu Weihnachten erhalten die Burgerinnen und Burger aus den Burgerwaldungen einen prächtigen Weihnachtsbaum oder sie dürfen ihn zusammen mit ihren Kindern selber schneiden kommen. Einmal im Jahr werden sie zu einem kulturellen Anlass (z.B. Kinoabend) eingeladen und alle zwei Jahre zum Burgerbummel. Und wenn sie in finanzielle Not geraten, dürfen sich Burgerinnen und Burger vertrauensvoll an den burgerlichen Sozialdienst wenden. Dieser gewährt finanzielle Unterstützung nach den kantonalen Ansätzen.

Was ist ein Burgerrodel?
Der Burgerrodel ist ein Personenregister in Buchform, in dem alle Burgerinnen und Burger eingetragen sind.

Sind Sie an weiteren Informationen über die Burgergemeinde Biel interessiert?
Das kleine ABC der Burgergemeinde Biel gibt Ihnen auf spielerische Weise Antwort zu vielen weiteren Fragen.