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Die Zugehörigkeit zur Burgergemeinde hat einen ideellen Charakter.

Der Burgergemeinde Biel gehören derzeit weltweit rund 2000 Burgerinnen und Burger an. Stimm- und wahlberechtigt sind diejenigen, die ihren Wohnsitz in der Einwohnergemeinde Biel haben - auf Antrag auch jene, die auswärts wohnhaft und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Diese treffen sich zu mindestens zwei Burgergemeindeversammlungen im Jahr. Gegenwärtig sind rund 450 Personen im Stimmregister der Burgergemeinde Biel eingetragen.

Im sogenannten Burgerrodel, einem Register in Buchform, sind alle Burgerinnen und Burger eingetragen. Zur Burgergemeinde Biel gehört man durch Abstammung. Mit einem Gesuch können Interessierte jedoch beim Burgerrat um Aufnahme ersuchen - Voraussetzung ist allerdings, dass die Bestimmungen des Einburgerungsreglements erfüllt sind. Der Entscheid über die Erteilung oder die Zusicherung des Burgerrechts wird an der Burgergemeindeversammlung gefällt. Die Zugehörigkeit zur Burgergemeinde hat einen ideellen Charakter.